Klasse L
Traktor bis 32 km/h in der Land- Forstwirtschaft , auch mit Anhänger ( dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h ) Selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 25 km/h bbH* auch mit Anhänger Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger .
Klasse T
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH* in der Land- ode Forstwirtschaft , auch mit Anhänger . Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH* in der Land- oder Forstwirtschaft , auch mit Anhänger .
* = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Sonstiges :
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges nicht mehr als 7,5 t beträgt.
So lange Sie noch keine 18 Jahre alt sind , dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.
Im Rahmen des "Begleitenden Fahrens" kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.