Pkw -Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG* Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen : - Anhänger bis 750 kg zG* - Anhänger über 750 kg zG* , wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t. -Mindestalter 17 bzw. 18 Jahre
Pkw - Klasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängeführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen : - Anhänger über 750 kg zG*, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw. - Anhänger über 750 kg zG*, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. -----Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. ----- -Mindetalter 17 bzw. 18 Jahre
Motorradklasse Mofa
- maximal 25 km/H - einsitzig - Verbrennungsmotor bis 50ccm oder Elektromotor - Mindestalter 15 Jahre
Motorradklasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor -- maximal 45 km/h - Verbrennungsmotor bis 50ccm oder Elektromotor- Mindestalter 16 Jahre
Motorradklasse A1
Leichtkrafträder - bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. - Mindestalter 16 Jahre
Motorradklasse A beschränkt
Motorrad - bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
- Mindestalter 18 Jahre
- 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder unbeschränkt gefahren werden.
Motorradklasse A unbeschränkt
Motorrad - über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW -Mindestalter 25 Jahre
Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h - Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) - mit Motoren-/Antriebsarten : Fremdzündungsmotoren Hubraum max. 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren max. 4 kW Nutzleistung. - Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung - Mindestalter 16 Jahre
* zG = zulässige Gesamtmasse